FAQ – Frequently Asked Questions:
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir liefern fundierte Informationen!
Im Internet findet man heute vielfältige Aussagen und Angebote zum Thema Instrumentenversicherung. Sie sollten allerdings genau wissen, wie sich der Versicherungsumfang gestaltet und welche Kosten im Falle eines Falles erstattet werden.
Detailfragen werden oft lediglich sehr oberflächlich beantwortet. Man möchte den Interessenten schnellstmöglich als Kunden gewinnen; ob der Versicherungsschutz wirklich individuell abgestimmt war, zeigt sich spätestens im Schadenfall – und dann gibt es oftmals lange Gesichter.
Wir liefern exakte Antworten.
Wir sind eine ausgewiesene Fachagentur für Musikinstrumentenversicherungen mit besonderer Zertifizierung durch den Erwerb des SINFONIMA Marken-Diploms. Wir liefern stets ausführliche Informationen und nützliche Tipps.
Ihr Josef Just
FAQ SINFONIMA und I'M Sound
Bei unserer Instrumentenversicherung handelt es sich um eine Allgefahren-Deckung. Damit ist das Instrument und
mitversichertes Zubehör gegen fast alle Risiken versichert. Zum Beispiel:
- Abhandenkommen durch Raub, Einbruchdiebstahl
- Zerstörung
- Beschädigung (z.B. durch Herunterfallen, Feuer, Wasser)
- Transportschäden
Über eine Instrumentenversicherung besteht ein deutlich umfangreicherer Schutz. Beschädigung durch Herunterfallen und Anstoßen (auch während des Gebrauchs) oder Abhandenkommen durch Liegenlassen/Vertauschen ist über eine Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt.
Eine Neuwertversicherung ist empfehlenswert, solange Ihr Instrument im Handel neu erhältlich ist. Wurde das Instrument gerade neu erworben, so ist der Listenpreis als Versicherungssumme anzunehmen.
Die Zeitwertversicherung eignet sich besonders für ältere Streichinstrumente und deren Zubehör. Hier steigt der Wert oft mit dem Alter, ein Neuwert ist daher nicht mehr relevant.
Ein Instrumentenbauer Ihres Vertrauens sollte den Wert der versicherten Sachen in regelmäßigen Abständen ermitteln und bestätigen, sodass Ihre kostbaren Stücke stets adäquat bei uns versichert sind. Gerne vermitteln wir hier an jahrelange Partner.
Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme immer mit dem tatsächlichen Wert des Instruments übereinstimmen. Spätestens im Schadenfall benötigen wir daher einen Wertnachweis (besonders bei hochwertigen, zum Zeitwert versicherten Instrumenten). Um Unterversicherung zu vermeiden, müssen Wertgutachten bzw. Wertbestätigungen alle 4 Jahre aktualisiert und mit der Versicherungssumme abgeglichen werden.
Ja, es besteht Versicherungsschutz.
Die Vertragslaufzeit beträgt nach Abschluss zunächst 12 Monate. Wird der Vertragnicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert dieser sich automatisch um weitere 12 Monate.
Bitte informieren Sie uns unverzüglich telefonisch oder per E-Mail. Lassen Sie uns Fotos vom Schaden und einen Reparaturkostenvoranschlag zukommen. Über alle weiteren Schritte informieren wir Sie unverzüglich nach Erhalt der o.g. Informationen.
Bis zu einer Gesamtschadenhöhe von 2.500 Euro verzichtet die Versicherung auf Kürzungen bei versicherten Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Die Liste der versicherten Instrumente und des Zubehörs kann jederzeit angepasst werden. Bitte teilen Sie uns alle Änderungen mit.
Ja, es besteht Versicherungsschutz. Nachts, in der Zeit von 24.00 – 06.00 Uhr, ist die Höhe der Entschädigung jedoch auf maximal 50.000 Euro bei SINFONIMA-Versicherung und 100.000 Euro bei I’M Sound-Versicherung begrenzt.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern keine Abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Es gelten die Versicherungsbedingungen der Markenprodukte SINFONIMA und I‘M Sound in der jeweils gültigen Fassung.
SINFONIMA® und I’M SOUND® sind eingetragene Marken der Mannheimer Versicherung AG