Instrumentenversicherungen für Instrumentenhändler

Instrumentenhändler

Die Instrumentenversicherung für Händler. Wir bieten Ihnen zusätzlich zu Ihrer professionellen Beratung einen innovativen Service für Ihre Kunden.

Sie verkaufen erstklassige Musikinstrumente und können in Zusammenarbeit mit uns einen professionellen Service anbieten.

Genau wie bei einem Kauf eines Computers können Sie mit unserer Hilfe eine Art Servicevertrag abschließen und  Ihrem Kunden so einen deutlichen Mehrwert anbieten.

Unsere Instrumentenversicherungen für Händler bietet eine Vielzahl von Absicherungen, wie z.B.: Versicherung in der Nacht und Aufbewahrung im Fahrzeug.

Garantieren Sie Ihrem Kunden einen Versicherungsschutz ab der ersten Sekunde seines Instrumentenkaufes an. So kann auch auf dem Transport von Ihrem Geschäft bis nach Hause nichts passieren.

Egal, ob es sich um ein gekauftes oder geliehenes Instrument handelt; mit uns sind Sie als Händler und Kunde gegen alle möglichen Eventualitäten abgesichert.

Ihre Vorteile als Händler

  • Sie erzielen eine starke Kundenbindung.
  • Sie erhalten einen wertvollen Wettbewerbsvorteil.
  • Umsatzsteigerung durch Reparaturaufträge.
  • Als kompetenter Ansprechpartner mit umfassendem Service gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.

Ohne großen Mehraufwand.

Der Sofortreparatur-Service

Bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro können Sie sofort mit der Reparatur der beschädigten Instrumente und deren Zubehör beginnen. Eine Rücksprache mit dem Versicherungsagenten des Kunden ist nicht nötig.

Weitere Vorteile, die Sie durch eine Partnerschaft mit uns erhalten:

  • Die Allgefahren-Versicherung bietet einen optimalen Schutz gegen fast alle Gefahren. Egal ob ein Instrument transportiert, gespielt, mitgeführt oder aufbewahrt wird. All das ist auf Basis der Instrumentenversicherung gewährleistet.
  • Sollten Sie ein Instrument verleihen, z.B.: zum Ausprobieren oder Anspielen, besteht ebenfalls der gleiche Versicherungsschutz.
  • Es besteht weiterhin ein Versicherungsschutz in Räumlichkeiten des öffentlichen Raumes, wie Hochschulen, Orchestern oder Konservatorien.
  • Der Versicherungsschutz besteht auch nachts, wenn sich das Instrument nicht sichtbar und verschlossen im Kfz befindet. Typische Fälle, wie das Unbeaufsichtigtlassen z.B. während eines Tankstellenbesuches oder dem kurzen Besuch bei Freunden sind dabei ebenfalls bis zu einer Dauer von 30 min mitversichert.
  • Jegliches elektronisches Zubehör, wie z.B. Verstärker, Lautsprecher oder Mikrofone, kann ebenfalls mitversichert werden.

Sprechen Sie uns an oder stellen Sie hier online eine Preisanfrage. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

 

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