Reisen mit Musikinstrumenten – Wenn einer eine Reise tut,…

Reisen mit Musikinstrumenten Gitarre

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Das Reisen mit Musikinstrumenten produziert viele Geschichten. Lustige, witzige, schöne, anstrengende, aber auch ärgerliche. Vor allem bei großen und schweren Instrumenten kann es zu Problemen kommen..

Reisen mit Musikinstrumenten

Wenn einer eine Reise tut, kann er was erzählen…

Angenehmes Reisen wird meist durch Sorgen um die Sicherung des Instrumentes überschattet.

Berufsmusiker haben ganzjährig Reisezeit. Egal ob per Auto, Zug oder Flugzeug, das Instrument muss mit.

Je größer das Instrument, umso schwieriger wird es. Beschädigungen sind meist nur dann vermeidbar, wenn es sorgfältig behandelt und aufbewahrt wird. Das Instrument ist wie ein Haustier, das permanent beaufsichtigt werden muss.

Und wenn Sie sich nur eben einen Kaffee holen möchten? Der Zug ist voll mit Menschen, im Auto wäre Ihr Instrument für jeden sichtbar und im Flugzeug ist es im Gepäck verstaut und sie können nur hoffen, das nichts passiert. Sie möchten gerne ein Buch lesen und sind dadurch abgelenkt. Sie möchten etwas schlafen, um gut ausgeruht anzukommen.

Das sind alles Kleinigkeiten, um die sich ein Nichtmusiker keine Gedanken macht und auch wenig Vorstellung davon hat.

Oder direkt vor Ihrem Flug wird Ihnen mitgeteilt, daß Ihre Geige doch nicht mit in das Handgepäck darf. Auf so etwas muss ich vorbereitet sein, denn es gibt derzeit keine einheitliche Rechtslage. Hier entscheidet jede nationale Fluggesellschaft selbst.

Am freundlichsten sind hier Airlines mit Sitz in USA. Hier wird jedes Instrument was unter den Sitz passt oder in den Gepäckraum akzeptiert.

Dann benötigen Sie auf jeden Fall eine gute Versicherung, die alles abdeckt, egal was passiert.

Einiges können Sie aber selber tun, wie:

    • Verstauen Sie ihr Instrument unabhängig vom Transportmittel in einem gut schützenden Behältnis, was eigentlich als selbstverständlich gilt.
  • Für Zug und Auto gilt, wenn möglich, eine permanente Beobachtung zu garantieren. Egal ob von ihnen oder ihren Mitreisenden, die auch wenn Sie selbst nicht da sind, ein Auge auf Ihr Instrument geben und ggf. Handeln.
  • Für das Flugzeug prüfen Sie früh genug die Regelungen für das Handgepäck. Wenn Ihr Instrument zu groß ist, können Sie auch einen zweiten Sitzplatz buchen. Generell wird ein „Flightcase“ empfohlen. Für große Instrumente wie Kontrabass oder Harfe geht es gar nicht anders, denn innerhalb der Kabine können Sie schlecht Ihr Instrument aufstellen.
  • Achten Sie auf alle Dokumente für Ihr Instrument. Besonders wenn Materialien Ihres Instrumentes unter den Artenschutz fallen. CITES ist das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973, daß zur Nachhaltigkeit von internationalem Handel von Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, zu deutsch: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Die Grundlage zur Beantragung für die CITES-Musikinstrumenten- bzw. Negativbescheinigung ist eine vom fachlichen Instrumentenbauer ausgestellte „Declaration of materials“.
  • Achtung! Auch Palisanderholz fällt seit Herbst 2016 unter diese Deklaration. Somit fallen viele Gitarren aber auch Streichinstrumente unter dieses Abkommen. Die Änderung trat völkerrechtlich am 2. Januar 2017 in Kraft, muss aber noch in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden. Demnach müssen Instrumente mit Palisander für den Handel in ein EU-Drittland gekennzeichnet werden.

     

  • Sie müssen drei Monate vor Reiseantritt den Antrag einer CITES Musikinstrumentenbescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz, dem BfN stellen.

     

  • Wir Ihr Instrument mit einem Container- oder einer Frachtsendung im Auftrag eines Orchesters versandt, benötigen Sie eine „Wanderausstellungsbescheinigung“. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb und der rechtmäßigen Einfuhr. Die sogenannte „Declaration of materials“.
  • Generell bei Grenzüberschreitung kann nur empfohlen werden, daß alle Musikschaffenden eine „Declaration of materials” für Ihr Instrument und deren Bögen mitführen.

Ein Tipp von uns:

Die fim (Die weltweite Stimme für MusikerInnen) zeigt Ihnen auf Ihrer Webseite verschiedenste Fluglinien und bewertet dort deren Richtlinien für das Handgepäck.

Die finden Sie hier: https://www.fim-musicians.org/de/airlines-list

Generell gilt, dass Sie eine gute Transportversicherung in Ihrer Instrumentenversicherung haben. Die können wir ihnen bieten. Sprechen Sie uns an.

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